Akolyth (engl.: acolyte) ist ein Rang in verschiedenen Orden auf dem Kontinent Westeros und auf Essos.
Die Gilde des Alchemisten[]
In der Gilde der Alchemisten von Königsmund beschreibt der Akolyth den Status eines Lehrlings. Akolythen werden dort von so genannten Weisheiten ausgebildet.
Die Zitadelle[]
Auch in der der Zitadelle in Altsass beschreibt der Titel Akolyth einen Rang der Ausbildung: zu Beginn nennen sich die Schüler dort Novizen und sie werden dabei von den Maestern in verschiedenen Fachgebieten unterrichtet. Wenn sie ein bestimmtes Fachgebiet lange genug studiert haben, werden sie einer Prüfung unterzogen. Bestehen sie diese, dürfen sie sich ein Kettenglied schmieden. Die Kettenglieder bestehen dabei aus unterschiedlichen Metallen, die für die verschiedenen Fachgebiete stehen, in denen die Prüfung bestanden wurde.[1] Ein Studierender mit einem oder wenigen Kettengliedern wird Akolyth genannt und sobald er genügend Ringe gesammelt hat, formt er diese zu einer Halskette, legt ein Gelübde ab und darf sich dann Maester nennen.[2][3]
Das Haus von Schwarz und Weiß[]
Arya Stark lernt im Haus von Schwarz und Weiß zwei Akolythen kennen, die wie die Priester des Vielgesichtigen Gottes ein schwarz-weißes Gewand tragen, allerdings im Gegensatz zu den Priestern ohne Kapuzen und mit umgekehrten Farben: bei den Akolythen ist die linke Seite des Gewands schwarz und die rechte weiß.[4]
R'hllor[]
Tyrion Lennister hört in Volantis am Roten Tempel eine Rede des Hohepristers Benerro, der auch Priester und Priesterinnen in roten Gewändern und Akolythen in hellem Gelb und leuchtendem Orange beiwohnen.[5]
Einzelnachweise[]
- ↑ Das Erbe von Winterfell, Kapitel 2, Jon I
A Game of Thrones, Kapitel 41, Jon V - ↑ Zeit der Krähen, Prolog (Pat)
A Feast for Crows, Prolog (Pat) - ↑ Die dunkle Königin, Kapitel 23, Samwell III
A Feast for Crows, Kapitel 45, Samwell V - ↑ Zeit der Krähen, Kapitel 22, Arya II
A Feast for Crows, Kapitel 22 (Arya II) - ↑ Der Sohn des Greifen, Kapitel 27, Tyrion VII
A Dance with Dragons, Kapitel 27, Tyrion VII