Das Lied von Eis und Feuer Wiki
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Haus Biggelstein (engl.: House Bigglestone) ist ein Adelshaus in den Flusslanden.[1] Es ist unbekannt, ob das Haus noch existiert.

Geschichte[]

Lord Biggelstein kämpfte während des Drachentanzes im Jahre 130 n. A. E. in der Schlacht am Seeufer für die Schwarzen und kam dabei ums Leben.[1]

Haus Biggelstein am Ende des 3. Jhs.[]

Es sind keine Mitglieder bekannt.

Historische Mitglieder[]

  • Lord Biggelstein, Oberhaupt des Hauses während des Drachentanzes.

Siehe auch[]

Einzelnachweise[]

  1. 1,0 1,1 Feuer und Blut - Erstes Buch, Das Sterben der Drachen - Rhaenyra triumphiert

A  D  B

Häuser aus den Flusslanden zu Beginn von Die Herren von Winterfell
Hohes Haus Tully von Schnellwasser
Adelshäuser BiggelsteinBlathainBrackenButterquellDeddingsErenfurtFreyGotbrookGrauGrellHawickKammerKarltenKeathKleinwaldLollistonLychesterMallisterMutonPeiperPerrynRygerSchwarzhainTerrickVanke von AtrantaVanke von WandersruhVyprenWasserblattWaynWhentWurtz
Ritterliche Häuser CoxDarryHeckenfeldNeinlandPaegeWod
Enteignete Häuser Kraft[1]Schlamm[1]Widersten[1]
Ausgestorbene Häuser DichterEggenFischerGerechtermannHakenHoffarttNuttQoherysTürmen

A  D  B

Häuser aus den Flusslanden zum Ende von Ein Tanz mit Drachen
Hohes Haus Baelish von Harrenhal
Adelshäuser BiggelsteinBlathainBrackenButterquellDarryDeddingsErenfurtFrey vom KreuzwegFrey von SchnellwasserGotbrookGrauGrellHawickKammerKarltenKeathKleinwaldLennister von DarryLollistonLychesterMallisterMutonPeiperPerrynRygerSchwarzhainTerrickVanke von AtrantaVanke von WandersruhVyprenWasserblattWaynWurtz
Ritterliche Häuser CoxHeckenfeldNeinlandPaegeWod
Enteignete Häuser Kraft[1]Schlamm[1]SlyntTullyWhentWidersten[1]
Ausgestorbene Häuser DichterEggenFischerGerechtermannHakenHoffarttNuttQoherysTürmen
  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Die Häuser Kraft, Schlamm und Widersten gelten zwar offiziell als ausgestorben, allerdings gibt es in der Goldenen Kompanie Mitglieder mit den jeweiligen Familiennamen. Da die Mitglieder bei Eintritt in die Kompanie aber einen neuen Namen annehmen können, ist nicht sicher, ob es sich bei ihnen tatsächlich um Angehörige der Häuser handelt.
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